Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025 · Schwarzbaum Real Estate & Invest
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
Schwarzbaum Real Estate & Invest
Vertreten durch: Hüseyin Karaagac (Geschäftsführer)
Röntgenstraße 40a, 86368 Gersthofen
E-Mail: [email protected]
Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO, erteilt durch Stadt Augsburg
(nachfolgend „Schwarzbaum“ oder „wir“)
und unseren Kunden und Interessenten (nachfolgend „Nutzer“, „Kunde“ oder „Sie“), die unsere Plattform Inscalia nutzen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Inscalia stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Plattform richtet sich nicht an Verbraucher.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Inscalia stellt dem Kunden eine webbasierte SaaS-Plattform zur Verwaltung von Immobilienvertrieb, Deal-Management, KI-gestützter Dokumentenverarbeitung, Exposé-Erstellung, Kunden- und Partnerverwaltung sowie Finanzierungsvermittlung zur Verfügung.
(2) Inscalia schuldet die Bereitstellung der Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten.
(3) Inscalia schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg des Kunden, insbesondere keine Garantie für Abschlüsse, Leads, Umsätze oder Finanzierungszusagen.
(4) Inscalia ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
(5) Inscalia ist berechtigt, Leistungen durch Erfüllungsgehilfen und Dritte erbringen zu lassen.
(6) Für die Rechtmäßigkeit der durch den Kunden eingestellten Inhalte, Objekte und Dokumente ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
§ 3 Registrierung & Verifikation
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine vollständige Registrierung sowie die Einreichung folgender Verifikationsdokumente voraus:
- a) Gültige Gewerbeerlaubnis gemäß §34c GewO (Immobilienmakler)
- b) Aktuelle Gewerbeanmeldung
- c) Unterzeichnete Vertriebsrahmenvereinbarung von Inscalia
(2) Inscalia behält sich das Recht vor, die eingereichten Dokumente zu prüfen und die Freischaltung ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu widerrufen.
(3) Der Kunde versichert, dass alle Angaben bei der Registrierung wahrheitsgemäß und vollständig sind. Falsche Angaben berechtigen Inscalia zur sofortigen fristlosen Kündigung ohne Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
(4) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten die unter seinem Account stattfinden.
(5) Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb der gebuchten Nutzerzahl ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§ 4 Testphase & Aktivierung
(1) Inscalia gewährt dem Kunden nach vollständiger Registrierung und Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode eine kostenfreie Testphase von 14 Tagen (nachfolgend "Trial").
(2) Die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode (Kreditkarte oder PayPal) ist Voraussetzung für den Beginn des Trials. Ohne hinterlegte Zahlungsmethode kein Zugang zur Plattform.
(3) Nach Ablauf der 14-tägigen Testphase wird automatisch:
- a) Das monatliche oder jährliche Abonnement aktiviert und über die hinterlegte Zahlungsmethode abgerechnet
- b) Die einmalige Setup-Gebühr des gewählten Pakets fällig; sie wird separat per Rechnung (Überweisung) berechnet und nicht automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht
(4) Der Kunde wird 3 Tage vor Ablauf des Trials per Email informiert.
(5) Eine Kündigung während des Trials ist jederzeit möglich. Bei Kündigung während des Trials entstehen keine Kosten. Nach Ablauf des Trials gelten die Kündigungsfristen gemäß § 6.
§ 5 Preise & Zahlung
(1) Die aktuell gültigen Preise sind unter inscalia.de/preise einsehbar. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Mit Registrierung stimmt der Kunde der Speicherung seiner Zahlungsdaten bei Stripe zu.
(3) Die Setup-Gebühr ist einmalig und wird nach Ablauf der 14-tägigen Testphase fällig. Sie wird separat per Rechnung (Überweisung) berechnet und nicht automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht. Sie ist nicht erstattungsfähig, auch nicht bei vorzeitiger Kündigung.
(4) Das monatliche Abonnement ist jeweils im Voraus fällig und wird automatisch verlängert.
(5) Bei jährlicher Abrechnung ist der Gesamtbetrag für 12 Monate im Voraus fällig. Eine Erstattung anteiliger Monatsbeträge bei vorzeitiger Kündigung ist ausgeschlossen.
(6) Bei fehlgeschlagener Zahlung erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung. Bleibt die Zahlung nach 3 Werktagen aus, behält sich Inscalia vor, den Zugang einzuschränken oder zu sperren.
(7) Preiserhöhungen werden dem Kunden mit einer Frist von 30 Tagen per Email angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.
(8) Rückbuchungen und ungerechtfertigte Chargebacks berechtigen Inscalia zur sofortigen Sperrung des Accounts und Geltendmachung von Schadensersatz inklusive aller anfallenden Bankgebühren.
§ 6 Laufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Abonnement kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden (Monatstarif: laufender Abrechnungsmonat, Jahrestarif: laufendes Abrechnungsjahr). Es besteht keine Mindestlaufzeit.
(2) Kündigungen bedürfen der Textform (Email an [email protected] oder über die Plattform unter Einstellungen → Abonnement).
(3) Inscalia ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen:
- a) Bei Verstoß gegen diese AGB
- b) Bei falschen Angaben bei der Registrierung
- c) Bei fehlenden oder ungültigen Verifikationsdokumenten
- d) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen
- e) Bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform
- f) Bei Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte
(4) Bei fristloser Kündigung durch Inscalia aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund:
- a) Ist die Setup-Gebühr nicht erstattungsfähig
- b) Ist das bereits bezahlte Abonnement nicht erstattungsfähig
- c) Bleibt eine offene Jahresrechnung in voller Höhe fällig
(5) Nach Kündigung werden alle Daten des Kunden für 30 Tage aufbewahrt. Danach werden sie unwiderruflich gelöscht.
§ 7 Nutzungsrechte & Verbote
(1) Inscalia räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform ein.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt:
- a) Die Plattform zu reverse-engineeren, zu dekompilieren oder den Quellcode zu extrahieren
- b) Zugangsdaten zu teilen oder weiterzugeben
- c) Automatisierte Zugriffe (Bots, Scraper) zu nutzen
- d) Die Plattform für illegale Zwecke zu nutzen
- e) Inhalte Dritter ohne entsprechende Rechte einzustellen
- f) Wettbewerbswidrige Handlungen über die Plattform vorzunehmen
(3) Verstöße gegen Absatz 2 berechtigen Inscalia zur sofortigen fristlosen Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatz.
(4) Die durch Inscalia erstellten Exposés, Vorlagen und Systemtexte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung über die Plattform hinaus ist nicht gestattet.
§ 8 Datenschutz & Einwilligung
(1) Inscalia verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle Kundendaten die er über die Plattform verarbeitet, gemäß DSGVO zu behandeln. Inscalia stellt hierfür einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) auf Anfrage zur Verfügung.
(3) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten Informationen.
§ 9 Verfügbarkeit & Wartung
(1) Inscalia strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99% im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind:
- a) Geplante Wartungsarbeiten (Ankündigung 24h vorher)
- b) Höhere Gewalt
- c) Störungen bei Drittanbietern
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsschwachen Zeiten (22:00 — 06:00 Uhr) durchgeführt.
(3) Ausfälle begründen keinen Anspruch auf Vergütungsminderung, sofern sie 1% der monatlichen Verfügbarkeit nicht übersteigen.
§ 10 Haftung
(1) Inscalia haftet unbeschränkt bei:
- a) Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- b) Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Inscalia nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Inscalia haftet nicht für:
- a) Entgangene Gewinne des Kunden
- b) Wirtschaftlichen Misserfolg von Immobilientransaktionen
- c) Falsche oder unvollständige Angaben von Nutzern
- d) Datenverluste die durch den Kunden verursacht wurden
- e) Ausfälle von Drittanbieterdiensten
- f) Entscheidungen von Finanzierern oder Investoren
(4) Die Haftung ist in jedem Fall auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten geleisteten Zahlungen begrenzt.
§ 11 Finanzierungsvermittlung
(1) Inscalia ermöglicht die Vermittlung zwischen Kunden und Finanzierungspartnern. Inscalia ist hierbei ausschließlich technischer Vermittler und wird nicht Partei des Finanzierungsvertrags.
(2) Inscalia übernimmt keine Gewähr für:
- a) Die Bonität der Finanzierungspartner
- b) Die Konditionen von Angeboten
- c) Die Zustimmung zu einer Finanzierungsanfrage
(3) Finanzierungsentscheidungen liegen ausschließlich beim jeweiligen Finanzierungspartner.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben in der Selbstauskunft zu machen.
§ 12 Einmalige Setup-Gebühr
(1) Zusätzlich zur monatlichen Nutzungsgebühr wird eine einmalige Setup-Gebühr erhoben. Die Höhe wird individuell vereinbart und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(2) Die Setup-Gebühr umfasst folgende Leistungen:
- a) Persönliches Onboarding-Gespräch (60 Minuten via Video-Call)
- b) Technische Einrichtung der Organisation in Inscalia
- c) Erstschulung für den Administrator
- d) Individuelle Grundkonfiguration des Systems
(3) Die Setup-Gebühr wird nach Ablauf des 14-tägigen Testzeitraums fällig, sofern der Kunde das Abonnement fortsetzt. Sie wird separat per Rechnung (Überweisung) berechnet und nicht automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht.
(4) Die Setup-Gebühr ist eine einmalige Zahlung und wird nicht bei Vertragsverlängerung erneut erhoben.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%).
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Inscalia behält sich vor, diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Kunden per Email mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
(4) Im Widerspruchsfall ist Inscalia berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform.
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AGB Stand: März 2026